Rechtsanwalt TIM GASCHLER
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BGH: Bei Vorverlegung eines Fluges bestehen Ausgleichsansprüche nach der FluggastrechteVO

 

Flugreisende können bei einer Vorverlegung des ursprünglich geplanten Fluges um mehrere Stunden eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung fordern.

 

Im Rahmen einer Revisionsverhandlung hat der BGH (Az. X ZR 59/14) vorläufig klargestellt, dass eine Vorverlegung eines gebuchten Fluges um mehrere Stunden einer Annullierung gleich komme, weil das Luftfahrtunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung damit aufgebe. Entsprechend bestehen Ausgleichsansprüche für den Fluggast. Im vorliegenden Fall hatten die Fluggäste jeweils 400,00 € Entschädigung gefordert, weil ihr Flug von Düsseldorf nach Fuerteventura von 17:25 Uhr auf 8:30 Uhr vorverlegt worden war. Nach den Ausführungen des BGH hat das verklagte Flugunternehmen darauf hin den Anspruch anerkannt.

 

 

BGH: Schadensersatz bei frühzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion - "Schnäppchenpreis"

 

Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 €. Einige Stunden später brach der Beklagte die eBay-Auktion ab. Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4.200 € zu zahlen. Der Kläger begehrte Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 € geschlossenen Kaufvertrags und macht geltend, der Pkw habe einen Wert von 5.250 €. Das Landgericht hat der auf Schadensersatz in Höhe von 5.249 € gerichteten Klage dem Grunde nach stattgegeben. Der BGH bestätigte diese Auffassung. Danach schuldet der Verkäufer, der die Auktion frühzeitig trotz bestehener Gebote abbricht, dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden generell Schadensersatz (... BGH, Urt. v. 12.11.2014 - VIII ZR 42/14).

 

 

BGH: Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des Rückfluges.

 

Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann bei der beklagten Reiseveranstalterin eine Kreuzfahrt ab und nach Dubai inklusive Hin- und Rückflug. Der Rückflug nach Deutschland erfolgte 25 Stunden später als vorgesehen. Die ausführende Fluggesellschaft zahlte an die Klägerin und ihren Ehemann jeweils 600 Euro wegen erheblicher Verspätung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Gegenüber dem Reiseveranstalter machte die Klägerin zudem einen Minderungsanspruch geltend. Der Reiseveranstalter vertrat die Auffassung, dass die von der Fluggesellschaft gezahlten 600 Euro als "weitergehender Schadensersatzanspruch" nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung auf die Minderung anzurechnen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Auffassung bestätigt (... BGH, Urt. v. 30.09.2014 - X ZR 126/13).

 

 

BAG: Piloten müssen keine Mütze tragen!

 

Solange nicht auch weibliches Cockpit-Personal per Dienstvereinbarung o.ä. dazu verpflichtet ist, dürfen deren männliche Kollegen nicht dazu gezwungen werden, die Cockpit-Mützen zu tragen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die unterschiedliche Ausgestaltung der Tragepflicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (... BAG, Urt. v. 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12).

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