SCHWÄBE GASCHLER Rechtsanwälte
SCHWÄBE  GASCHLER             Rechtsanwälte

Martin Schwäbe

Rechtsanwalt

    März 1988zugelassen zur Anwaltschaft
    Mitglied Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

    Mitglied Arbeitsgem. Familienrecht

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied im Anwaltverein Hannover
 

 Ausbildung und Qualifikationen:


    Studium an der Georg-August-Universität Göttingen

    2006 Fachanwaltslehrgang "Erbrecht" mit Abschluss  

    seit 2006 regelmäßige Fortbildungen im Erbrecht

 

  • Erbrecht:
  • vorweggenommene Erbfolge oder Vermögensnachfolge:
    bedeutet die steueroptimierte Übertragung von Privat- und / oder Betriebsvermögen zu Lebzeiten
  • Testamentsberatungen und Testamentsentwürfe
  • Beratung und Vertretung im Erbfall (Nachlassauseinandersetzungen, Erarbeitung von Teilungsplänen, Mediationen zur Nachlassauseinandersetzung, bei Bedarf Beantragung und Verfahrensbeteiligung bei Teilungsversteigerungen)
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Nachlasspflegschaften
  • Testamentsvollstreckungen

 

  • Familienrecht:
  • Trennungsberatung, Trennungsvereinbarungen,
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zuweisung der Ehewohnung, Hausratsteilung,
  • Zugewinnausgleich, Vermögensteilung einschließlich Teilungsversteigerung,
  • Ehescheidungen, einvernehmliche und streitige, einschließlich sämtlicher Folgesachen

     

  • Verkehrsunfallrecht:
  • Pkw, Lkw, Bus, insbesondere Motorradunfälle
  • (RA Schwäbe ist begeisterter Motorradfahrer und besitzt sämtliche Führerscheine, einschließlich Busführerschein)

SCHWÄBE GASCHLER  Rechtsanwälte*


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