Als Rechtsanwälte verstehen wir uns in erster Linie als moderne Dienstleister. Daher ist es
für uns selbstverständlich, dass über die Kosten unserer Tätigkeit vorab gesprochen wird.
Wir arbeiten sowohl nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), als auch auf Grundlage individueller Honorarvereinbarungen.
Sollten Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, beantragen wir für Sie gerne auch Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe. Beachten Sie bitte, dass deren Bewilligung von gesetzlichen Voraussetzungen abhängig ist.